RequestedProcedure	PreviousProcedure	AdditionalProcedure	StartDate	EndDate	Note	Description
10	00					Endgültige Ausfuhr · kein vorhergehendes Verfahren
10	00	F61				Endgültige Ausfuhr · kein vorhergehendes Verfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	00	6F0				Endgültige Ausfuhr · kein vorhergehendes Verfahren · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	00	F75				Endgültige Ausfuhr · kein vorhergehendes Verfahren · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	01					Endgültige Ausfuhr ·Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung
10	01	F61				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	01	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	01	F75				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	07					Endgültige Ausfuhr · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
10	07	F61				Endgültige Ausfuhr · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	07	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	07	F75				Endgültige Ausfuhr · Überführung Überlassung in den zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	40					Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr
10	40	F61				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	40	6F0				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	40	F75				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	42					Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedsstaat, ggf. mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung
10	42	F61				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedsstaat, ggf. mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	42	6F0				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedsstaat, ggf. mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	42	F75				Endgültige Ausfuhr · Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedsstaat, ggf. mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	44					Endgültige Ausfuhr · Endverwendung
10	44	F61				Endgültige Ausfuhr · Endverwendung · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	44	6F0				Endgültige Ausfuhr · Endverwendung · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	44	F75				Endgültige Ausfuhr · Endverwendung · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	45					Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren
10	45	F61				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	45	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	45	F75				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	49					Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
10	49	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überlassung von Waren zum steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	51	6F0	20230507000000			Endgültige Ausfuhr · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	76			20230506235959		Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK
10	76	F61	20100701000000	20230506235959		Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	76	F75	20100701000000	20230506235959		Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	95					Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
10	95	F61				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	95	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	95	F75				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
10	96					Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist
10	96	F61				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
10	96	6F0				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
10	96	F75				Endgültige Ausfuhr · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · Waren, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten versandt werden (Art. 1 Abs. 3 des UZK)
11	00					Ausfuhr von im Rahmen einer AV aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Überführung von Nicht-Unionswaren in die aktive Veredelung · kein vorhergehendes Verfahren
11	00	F61	20090628000000			Ausfuhr von im Rahmen einer AV aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Überführung von Nicht-Unionswaren in die aktive Veredelung · kein vorhergehendes Verfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
11	00	6F0				Ausfuhr von im Rahmen einer AV aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Überführung von Nicht-Unionswaren in die aktive Veredelung · kein vorhergehendes Verfahren · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
21	00					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · kein vorhergehendes Verfahren
21	00	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · kein vorhergehendes Verfahren · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	00	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · kein vorhergehendes Verfahren · PV: Nur PV-EUSt
21	01					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung
21	01	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	01	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · PV: Nur PV-EUSt
21	07					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
21	07	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	07	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: Nur PV-EUSt
21	40					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr
21	40	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	40	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · PV: Nur PV-EUSt
21	44					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Endverwendung
21	44	B53				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Endverwendung· PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	44	B54				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Endverwendung · PV: Nur PV-EUSt
21	45					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren
21	45	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	45	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · PV: Nur PV-EUSt
21	46					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Einfuhr von im Rahmen einer passiven Veredelung aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen
21	46	B53				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Einfuhr von im Rahmen einer passiven Veredelung aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen· PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	46	B54				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Einfuhr von im Rahmen einer passiven Veredelung aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen· PV: Nur PV-EUSt
21	48					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzerzeugnissen im Rahmen der PV vor Ausfuhr der schadhaften Waren
21	48	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzerzeugnissen im Rahmen der PV vor Ausfuhr der schadhaften Waren · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	48	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Gleichzeitige Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzerzeugnissen im Rahmen der PV vor Ausfuhr der schadhaften Waren · PV: Nur PV-EUSt
21	51					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in das Verfahren der AV
21	51	B51	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren
21	51	B52	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung in das Verfahren der AV (Nichterhebungsverfahren) · PV: Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren
21	51	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung in das Verfahren der AV (Nichterhebungsverfahren) · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	51	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: Nur PV-EUSt
21	54					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen)
21	54	B51	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren
21	54	B52	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren
21	54	B53	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	54	B54	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Nur PV-EUSt
21	78					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in eine Freizone
21	78	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in eine Freizone · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	78	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Waren in eine Freizone · PV: Nur PV-EUSt
21	95					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
21	95	B53				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittändern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	95	B54				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: Nur PV-EUSt
21	96					Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist
21	96	B53				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
21	96	B54				Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der PV, sofern die Waren nicht unter Code 22 fallen · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · PV: Nur PV-EUSt
22	00					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · kein vorhergehendes Verfahren
22	00	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · kein vorhergehendes Verfahren · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	00	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · kein vorhergehendes Verfahren · PV: Nur PV-EUSt
22	01					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung
22	01	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	01	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung · PV: Nur PV-EUSt
22	07					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
22	07	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	07	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: Nur PV-EUSt
22	40					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr
22	40	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	40	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr · PV: Nur PV-EUSt
22	44					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Endverwendung
22	44	B53				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Endverwendung · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	44	B54				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Endverwendung · PV: Nur PV-EUSt
22	45					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren
22	45	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	45	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · PV: Nur PV-EUSt
22	51		20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in das Verfahren der AV
22	51	B51	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren
22	51	B52	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren
22	51	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	51	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · PV: Nur PV-EUSt
22	54					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen)
22	54	B51	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren
22	54	B52	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren
22	54	B53	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	54	B54	20100627000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · PV: Nur PV-EUSt
22	78					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in eine Freizone
22	78	B53	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in eine Freizone · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	78	B54	20090628000000			Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Waren in eine Freizone · PV: Nur PV-EUSt
22	95					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
22	95	B53				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	95	B54				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · PV: Nur PV-EUSt
22	96					Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist
22	96	B53				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · PV: PV im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, ggf. kombiniert mit PV-EUSt
22	96	B54				Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 und Code 23 genannten Zwecken · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · PV: Nur PV-EUSt
23	00					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · kein vorhergehendes Verfahren
23	00	F61				Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · kein vorhergehendes Verfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
23	07					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
23	07	F61	20080227000000			Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
23	45					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren
23	45	F61	20080227000000			Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überlassung von Waren in den zollrechtlich und steuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
23	78					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Waren in eine Freizone
23	78	F61	20080227000000			Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Waren in eine Freizone· Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
23	95					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden
23	95	F61				Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem weder die Mehrwertsteuer noch, falls zutreffend, Verbrauchsteuern entrichtet werden · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
23	96					Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist
23	96	F61				Vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand · Überführung von Unionswaren in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren, bei dem die Mehrwertsteuer oder, falls zutreffend, die Verbrauchsteuern entrichtet werden und die Zahlung der jeweils anderen Steuer ausgesetzt ist · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
31	51					Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der AV
31	51	F61				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
31	51	6F0				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der AV · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
31	53					Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung
31	53	F61				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung · Sonstige: Bevorratung
31	53	6F0				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
31	54					Wiederausfuhr von Waren · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen)
31	54	F61				Wiederausfuhr von Waren · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen)· Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
31	54	6F0				Wiederausfuhr von Waren · AV in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
31	71					Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren
31	71	F61				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
31	71	6F0				Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
31	76		20230507000000			Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK
31	76	F61	20230507000000			Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK · Sonstige: Bevorratung und Bebunkerung
31	76	6F0	20230507000000			Wiederausfuhr von Waren · Überführung von Unionswaren in das Zolllagerverfahren gem. Artikel 237 Abs. 2 des UZK · Lieferung/Errichtung von Windenergieanlagen
